TRION Battery GmbH: Allgemeine Verkaufsbedingungen - Geschäftskunden

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1. Geltungsbereich, Rechtsform

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  1. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Waren („Ware“), unabhängig davon, ob wir die Waren selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§433, 650 BGB). Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen oder zumindest der dem Käufer in Textform mitgeteilten Version als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
  1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in allen Fällen, auch wenn wir während des Bestellvorgangs auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers hinweisen und wir nicht ausdrücklich widersprechen.
  1. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mängelrügen, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst die Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax). Gesetzliche Formvorschriften und das Erfordernis weiterer Nachweise, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimität des Anmelders, bleiben unberührt.
  1. Hinweise auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen lediglich der Klarstellung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie in diesen AGB nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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2.Zustandekommen des Vertrags

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweise auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen — auch in elektronischer Form — zur Verfügung stellen, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
  1. Die Bestellung der Waren durch den Käufer stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt anzunehmen.
  1. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

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3. Lieferfrist und Verzug

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Fehlt eine solche Angabe, beträgt die Lieferfrist ca. 3 Wochen ab Vertragsschluss.
  1. Können wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Zur Nichtverfügbarkeit der Leistung gehören beispielsweise verzögerte Selbstbelieferung durch Lieferanten, Störungen in der Lieferkette aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall nicht zur Lieferung der Ware verpflichtet sind.
  1. Der Zeitpunkt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung des Käufers erforderlich.
  1. Die Rechte des Käufers gemäß § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei Ausschluss von Leistungspflichten (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

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4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt EXW (Ex Works, Incoterms 2020), das auch der Erfüllungsort für die Lieferung und etwaige Nacherfüllung ist. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet (Versandverkauf). Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere das Transportunternehmen, die Versandart, die Verpackung) selbst zu bestimmen.
  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgeliefert wird. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Im Übrigen gelten für die Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Vertragsrechts sinngemäß. Die Übergabe oder Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet.
  1. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert er unsere Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Dafür berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 0,5% des vereinbarten Preises pro Kalenderwoche, maximal 5%, oder bei endgültiger Nichtabnahme bis zu maximal 10% des vereinbarten Preises, beginnend mit der Lieferfrist oder — mangels einer Lieferfrist — mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

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Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale wird jedoch auf weitere Geldansprüche angerechnet. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

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5. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, EXW, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  1. Im Falle eines Versandverkaufs (§4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten EXW und die Kosten einer etwaigen vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Sofern wir im Einzelfall nicht die tatsächlich anfallenden Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ohne Transportversicherung) in Höhe von EUR 25,00 als vereinbart. Allfällige Zölle, Gebühren, Steuern und andere öffentliche Abgaben gehen zu Lasten des Käufers.
  1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung oder Annahme der Ware fällig und zu zahlen. Wir sind jedoch berechtigt, auch innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung, die Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen.
  1. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während der Verzugszeit mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns das Recht vor, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Unser Anspruch auf handelsübliche Verzugszinsen (§353 HGB) bleibt unberührt.
  1. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere aus § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB, unberührt.
  1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Leistung zu verweigern und — gegebenenfalls nach Fristsetzung — vom Vertrag zurückzutreten (§321 BGB). Bei Verträgen zur Herstellung von nicht fungiblen Waren (Sonderanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Vorschriften zur Entbehrlichkeit einer Frist bleiben unberührt.

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6. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  1. Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörende Ware erfolgen.
  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf der Grundlage des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht gleichzeitig als Rücktritt vom Vertrag; wir sind berechtigt, nur die Ware herauszuverlangen und behalten uns das Recht vor, zurückzutreten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, können wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine solche Frist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  1. Der Käufer ist, bis auf Widerruf gemäß unten (c), berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten auch die folgenden Bestimmungen.
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Sofern bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter Eigentumsrechte Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Produkt das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Produkts entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt in voller Höhe oder in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch für die abgetretenen Forderungen.
    3. Der Käufer bleibt neben uns ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel an seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Absatz 3 geltend machen. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen.
    4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Mängelansprüche des Käufers

  1. Die Rechte des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitung) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Vorschriften über den Verbraucherschutz (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert gewährten Garantien, insbesondere Herstellergarantien, bleiben unberührt.
  1. Grundlage unserer Mängelhaftung ist in erster Linie die getroffene Vereinbarung über die Beschaffenheit und den Verwendungszweck der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen). Als Beschaffenheitsvereinbarungen in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des Einzelvertrags sind oder die von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gegeben wurden (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Website). Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, bestimmen die gesetzlichen Vorschriften, ob ein Mangel vorliegt (§434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere in der Werbung oder auf dem Produktetikett, haben Vorrang vor Äußerungen anderer Dritter.
  1. Bei Waren mit digitalen Elementen oder anderen digitalen Inhalten schulden wir die Bereitstellung und gegebenenfalls Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, wenn dies ausdrücklich im Rahmen einer Qualitätsvereinbarung gemäß Absatz 2 vereinbart wurde.
  1. Wir haften nicht für Mängel, die dem Käufer bei Vertragsschluss bekannt waren oder aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt waren (§442 BGB). Die Mängelansprüche des Käufers setzen ferner voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen Waren, die zum Einbau oder zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, hat die Prüfung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei Lieferung, Prüfung oder später ein Mangel, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In jedem Fall müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Lieferung und nicht offensichtliche Mängel innerhalb derselben Frist nach Entdeckung gemeldet werden. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für Mängel, die nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gemeldet werden, nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei Waren, die zur Montage bestimmt sind, gilt dies auch dann, wenn sich der Mangel erst nach der Verarbeitung zeigte; in diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung der damit verbundenen Kosten („Aus- und Einbaukosten“).
  1. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir den Mangel beseitigen (Reparatur) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung). Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  1. Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer kann jedoch einen angemessenen Teil des Kaufpreises im Verhältnis zum Mangel einbehalten.
  1. Der Käufer hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zur Prüfung zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer auf unser Verlangen die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an uns zurückzugeben; ein Rückgaberecht steht dem Käufer jedoch nicht zu. Zur Nacherfüllung gehören weder die Aus- oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch der Einbau einer mangelfreien Sache, es sei denn, wir waren ursprünglich dazu verpflichtet; etwaige Ansprüche des Käufers auf Ersatz der damit verbundenen Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt.
  1. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen oder erstatten wir nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls haben wir vom Käufer Anspruch auf Erstattung der durch das unberechtigte Mängelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorlag.
  1. Ist eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  1. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers nach §445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbraucherverkauf (§§478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§445c Satz 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§284 BGB) bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der nachfolgenden §§8 und 9.

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8. Sonstige Haftung

  1. Soweit in diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist, haften wir für jede Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  1. Auf Schadensersatz haften wir — gleich aus welchem Rechtsgrund — im Rahmen der Verschuldenshaftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir — vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung) — nur
    1. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 2 gelten auch gegenüber Dritten und in Fällen von Verstößen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde oder für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Das freie Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§650, 648 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Anforderungen und Rechtsfolgen.

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9. Verjährungsfrist

  1. Abweichend von §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.
  1. Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere §438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§444, 445b BGB) bleiben unberührt.
  1. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist (§§195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen. Schadensersatzansprüche des Käufers nach §8 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegen ausschließlich den gesetzlichen Verjährungsfristen.

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10. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  1. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher — auch internationaler — Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Fraunhoferstraße 3, 25524 Itzehoe. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung aus diesen AGB oder einer früheren Individualvereinbarung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Gesetzliche Vorschriften, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.

TRION Battery GmbH: Allgemeine Verkaufsbedingungen - Geschäftskunden

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1. Geltungsbereich, Rechtsform

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  1. Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Waren („Ware“), unabhängig davon, ob wir die Waren selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§433, 650 BGB). Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen oder zumindest der dem Käufer in Textform mitgeteilten Version als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige zukünftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen müssen.
  1. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in allen Fällen, auch wenn wir während des Bestellvorgangs auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers hinweisen und wir nicht ausdrücklich widersprechen.
  1. Individuelle Vereinbarungen (z.B. Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AGB.
  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzungen, Mängelrügen, Rücktritt oder Minderung) bedürfen der Schriftform. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst die Schrift- und Textform (z. B. Brief, E-Mail, Telefax). Gesetzliche Formvorschriften und das Erfordernis weiterer Nachweise, insbesondere bei Zweifeln an der Legitimität des Anmelders, bleiben unberührt.
  1. Hinweise auf die Anwendbarkeit gesetzlicher Vorschriften dienen lediglich der Klarstellung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie in diesen AGB nicht unmittelbar geändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

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2.Zustandekommen des Vertrags

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweise auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen — auch in elektronischer Form — zur Verfügung stellen, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.
  1. Die Bestellung der Waren durch den Käufer stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt anzunehmen.
  1. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

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3. Lieferfrist und Verzug

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Fehlt eine solche Angabe, beträgt die Lieferfrist ca. 3 Wochen ab Vertragsschluss.
  1. Können wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer unverzüglich informieren und die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht möglich, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet. Zur Nichtverfügbarkeit der Leistung gehören beispielsweise verzögerte Selbstbelieferung durch Lieferanten, Störungen in der Lieferkette aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall nicht zur Lieferung der Ware verpflichtet sind.
  1. Der Zeitpunkt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist eine Mahnung des Käufers erforderlich.
  1. Die Rechte des Käufers gemäß § 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei Ausschluss von Leistungspflichten (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

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4. Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

  1. Die Lieferung erfolgt EXW (Ex Works, Incoterms 2020), das auch der Erfüllungsort für die Lieferung und etwaige Nacherfüllung ist. Auf Wunsch und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versendet (Versandverkauf). Sofern nicht anders vereinbart, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere das Transportunternehmen, die Versandart, die Verpackung) selbst zu bestimmen.
  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur, den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt ausgeliefert wird. Ist eine Abnahme vereinbart, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Im Übrigen gelten für die Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Vertragsrechts sinngemäß. Die Übergabe oder Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn sich der Käufer in Annahmeverzug befindet.
  1. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert er unsere Lieferung aus Gründen, die er zu vertreten hat, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Dafür berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 0,5% des vereinbarten Preises pro Kalenderwoche, maximal 5%, oder bei endgültiger Nichtabnahme bis zu maximal 10% des vereinbarten Preises, beginnend mit der Lieferfrist oder — mangels einer Lieferfrist — mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

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Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale wird jedoch auf weitere Geldansprüche angerechnet. Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.

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5. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise, EXW, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  1. Im Falle eines Versandverkaufs (§4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten EXW und die Kosten einer etwaigen vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Sofern wir im Einzelfall nicht die tatsächlich anfallenden Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ohne Transportversicherung) in Höhe von EUR 25,00 als vereinbart. Allfällige Zölle, Gebühren, Steuern und andere öffentliche Abgaben gehen zu Lasten des Käufers.
  1. Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung oder Annahme der Ware fällig und zu zahlen. Wir sind jedoch berechtigt, auch innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung, die Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorauszahlung vorzunehmen.
  1. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während der Verzugszeit mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns das Recht vor, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen. Unser Anspruch auf handelsübliche Verzugszinsen (§353 HGB) bleibt unberührt.
  1. Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers, insbesondere aus § 7 Abs. 6 Satz 2 dieser AGB, unberührt.
  1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Leistung zu verweigern und — gegebenenfalls nach Fristsetzung — vom Vertrag zurückzutreten (§321 BGB). Bei Verträgen zur Herstellung von nicht fungiblen Waren (Sonderanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Vorschriften zur Entbehrlichkeit einer Frist bleiben unberührt.

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6. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  1. Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörende Ware erfolgen.
  1. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf der Grundlage des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen gilt nicht gleichzeitig als Rücktritt vom Vertrag; wir sind berechtigt, nur die Ware herauszuverlangen und behalten uns das Recht vor, zurückzutreten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, können wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine solche Frist nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  1. Der Käufer ist, bis auf Widerruf gemäß unten (c), berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten auch die folgenden Bestimmungen.
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Sofern bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter Eigentumsrechte Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Produkt das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Produkts entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt in voller Höhe oder in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch für die abgetretenen Forderungen.
    3. Der Käufer bleibt neben uns ermächtigt, die Forderungen einzuziehen. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kein Mangel an seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den Eigentumsvorbehalt nicht durch Ausübung eines Rechts gemäß Absatz 3 geltend machen. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware zu widerrufen.
    4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7. Mängelansprüche des Käufers

  1. Die Rechte des Käufers wegen Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitung) richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Vorschriften über den Verbraucherschutz (§§ 474 ff. BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert gewährten Garantien, insbesondere Herstellergarantien, bleiben unberührt.
  1. Grundlage unserer Mängelhaftung ist in erster Linie die getroffene Vereinbarung über die Beschaffenheit und den Verwendungszweck der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen). Als Beschaffenheitsvereinbarungen in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des Einzelvertrags sind oder die von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gegeben wurden (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Website). Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, bestimmen die gesetzlichen Vorschriften, ob ein Mangel vorliegt (§434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder seiner Erfüllungsgehilfen, insbesondere in der Werbung oder auf dem Produktetikett, haben Vorrang vor Äußerungen anderer Dritter.
  1. Bei Waren mit digitalen Elementen oder anderen digitalen Inhalten schulden wir die Bereitstellung und gegebenenfalls Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, wenn dies ausdrücklich im Rahmen einer Qualitätsvereinbarung gemäß Absatz 2 vereinbart wurde.
  1. Wir haften nicht für Mängel, die dem Käufer bei Vertragsschluss bekannt waren oder aufgrund grober Fahrlässigkeit unbekannt waren (§442 BGB). Die Mängelansprüche des Käufers setzen ferner voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§377, 381 HGB) nachgekommen ist. Bei Baustoffen und anderen Waren, die zum Einbau oder zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, hat die Prüfung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei Lieferung, Prüfung oder später ein Mangel, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. In jedem Fall müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Arbeitstagen nach Lieferung und nicht offensichtliche Mängel innerhalb derselben Frist nach Entdeckung gemeldet werden. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für Mängel, die nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß gemeldet werden, nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei Waren, die zur Montage bestimmt sind, gilt dies auch dann, wenn sich der Mangel erst nach der Verarbeitung zeigte; in diesem Fall hat der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung der damit verbundenen Kosten („Aus- und Einbaukosten“).
  1. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir den Mangel beseitigen (Reparatur) oder eine mangelfreie Sache liefern (Ersatzlieferung). Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  1. Wir können die Nacherfüllung davon abhängig machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer kann jedoch einen angemessenen Teil des Kaufpreises im Verhältnis zum Mangel einbehalten.
  1. Der Käufer hat uns die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zur Prüfung zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Käufer auf unser Verlangen die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften an uns zurückzugeben; ein Rückgaberecht steht dem Käufer jedoch nicht zu. Zur Nacherfüllung gehören weder die Aus- oder Deinstallation der mangelhaften Sache noch der Einbau einer mangelfreien Sache, es sei denn, wir waren ursprünglich dazu verpflichtet; etwaige Ansprüche des Käufers auf Ersatz der damit verbundenen Kosten („Aus- und Einbaukosten“) bleiben unberührt.
  1. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen oder erstatten wir nach den gesetzlichen Vorschriften und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls haben wir vom Käufer Anspruch auf Erstattung der durch das unberechtigte Mängelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten, wenn der Käufer wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorlag.
  1. Ist eine vom Käufer gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften nicht erforderlich, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
  1. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers nach §445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbraucherverkauf (§§478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§445c Satz 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§284 BGB) bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der nachfolgenden §§8 und 9.

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8. Sonstige Haftung

  1. Soweit in diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes bestimmt ist, haften wir für jede Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  1. Auf Schadensersatz haften wir — gleich aus welchem Rechtsgrund — im Rahmen der Verschuldenshaftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haften wir — vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung) — nur
    1. für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren,
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  1. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Absatz 2 gelten auch gegenüber Dritten und in Fällen von Verstößen durch Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde oder für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
  1. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Das freie Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gemäß §§650, 648 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Anforderungen und Rechtsfolgen.

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9. Verjährungsfrist

  1. Abweichend von §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährungsfrist mit der Abnahme.
  1. Gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbesondere §438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§444, 445b BGB) bleiben unberührt.
  1. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist (§§195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen. Schadensersatzansprüche des Käufers nach §8 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 (a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegen ausschließlich den gesetzlichen Verjährungsfristen.

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10. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Käufer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
  1. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher — auch internationaler — Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Fraunhoferstraße 3, 25524 Itzehoe. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer im Sinne von §14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung aus diesen AGB oder einer früheren Individualvereinbarung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Gesetzliche Vorschriften, insbesondere über ausschließliche Gerichtsstände, bleiben unberührt.
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